Neues aus dem „Verordnungsdschungel“

Die  EnEV 2014 kommt!

Am 1. Mai 2014 tritt voraussichtlich die neue Energiesparverordnung, die sog. EnEV 2014 in Kraft und löst somit die bestehende Verordnung von 2009 ab.

Die Energiesparverordnung regelt u.a. die energetischen Anforderungen an Neubauten, gibt aber auch vor, in welch energetischer Qualität bestimmte Modernisierungsmaßnahmen bei Sanierungen auszuführen sind.

In der neuen Verordnung stecken einige Neuerungen, die im Detail nicht nur Planer und Bauherren, sondern auch Hausbesitzer interessieren sollten.

So dürfen z.B. alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, künftig nicht mehr betrieben werden. Es bestehen Dämmpflichten für Decken nach dem Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2, die bis 2015 umgesetzt werden muss u.v.m.

Als eingetragene Energieeffizienz-Experten, sind wir für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz gelistet und in den Bereichen energetische Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern sowie denkmalgeschützte Gebäude qualifiziert. Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Thema Energie und stehen Ihnen gerne betreffs der neuen EnEV als Berater zur Seite.

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